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Das eMail Marketing ist eine Form des Internet Marketings, welche ausschließlich über den Versand von eMails, genauer Newslettern, funktioniert. Im Gegensatz zu Spam-Mails erfordern diese allerdings das konkrete Einverständnis des Empfängers. Dieser muss explizit darauf hingewiesen worden sein, dass er mit dem Absenden seiner persönlichen Daten einen Newsletter erhält und darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, diesen problemlos wieder abzubestellen, sonst macht sich der Versender strafbar.
eMail Marketing ist gleichbedeutend mit der offline Variante über Brief- oder auch Postwurfsendungen. Die beschriebene Form der Internet Werbung hat sowohl für den Anbieter als auch den Empfänger klare Vorteile: während der Unternehmer sicher sein kann, dass seine Werbemails erwünscht sind und nicht umgehend entsorgt werden, erhält der Leser, ohne viel Aufwand betreiben zu müssen, gezielt die gewünschten Informationen.
Nachteile sind bei dieser Form des Internet Marketing ebenfalls vorhanden: zwar kann der Empfänger, sobald er die Informationen nicht mehr wünscht, selbige einfach abbestellen, allerdings wird die Möglichkeit zum Abmelden aus dem Verteiler von den Unternehmen oft absichtlich versteckt, um den Verlust von potentiellen Kunden einzudämmen.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass durch das Angeben falscher Daten unbeteiligte Dritte durch den Newsletter belästigt werden können. Dies soll durch das so genannte “Double OptIn” vermieden werden, bei dem der Empfänger nach Absenden seiner Daten eine eMail erhält, in der er einen Bestätigungslink anklicken muss. Diese Option wurde nach vermehrt fehlerhaften Versand von Newslettern eingeführt und hat sich seitdem sehr gut bewährt.
Für den Absender der eMails gibt es keine Nachteile. Selbst in dem Fall, dass der Empfänger diese nicht lesen sollte, hat der Unternehmer dadurch keine weiteren Kosten.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass für das Versenden von eMails zu Werbezwecken das konkrete Einverständnis des Empfängers vorliegen muss. Vom Kauf von eMail Adressen sollte also unbedingt abgesehen werden, denn durch den Versand an solche Empfänger macht man sich der “unzumutbaren Belästigung” im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG – strafbar!